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DAK zahlt Hautkrebsvorsorge ab 1. September 2006
7. September 2006 - Dr. Jens Meyer
Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) bietet ihren Versicherten ab dem 1. September die Möglichkeit, einmal jährlich zur Hautkrebsvorsorge eine Hautarztpraxis aufzusuchen. Anspruchsberechtigt sind DAK-Versicherte ab dem vollendeten 20. Lebensjahr. Die Untersuchungen dürfen jedoch nur durch Fachärzte oder Fachärztinnen für Haut- und Geschlechtskrankheiten durchgeführt werden. Die DAK-Hautkrebsvorsorge umfasst eine eingehende körperliche Untersuchung der Haut inklusive einer Begutachtung von auffälligen Muttermalen mit dem Auflichtmikroskop. Im Verdachtsfall wird eine weitergehende Diagnostik und die erforderliche Therapie eingeleitet, wie z.B. die Exzision ("Herausschneiden") verdächtiger Hautveränderungen und die feingewebliche Untersuchung unter dem Mikroskop (Histologie). In einem Abschlußgespräch erfolgt die Beratung über das Ergebnis der Untersuchung und die Erörterung des individuellen Risikoprofils.