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Kontaktallergie - Berufsallergene lauern auch im privaten Lebensumfeld

28. November 2013 - Prof. Dr. Johannes Geier

Mehr als ein Drittel aller gemeldeten Berufskrankheiten betreffen die Haut. Besonders häufig sind Kontaktallergien auf Materialien, mit denen Beschäftigte im Baugewerbe oder im Gesundheitssektor tagtäglich hantieren. Doch Vorsicht: Nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch im Heimwerkermarkt oder sogar im Kosmetikregal verstecken sich kaum bekannte Gefahren. Friseure, Reinigungskräfte oder Krankenpfleger, Beschäftigte im Baugewerbe oder in der Metallindustrie, die tagtäglich mit hautschädigenden Materialien hantieren, sind besonders gefährdet, an einer Kontaktallergie zu erkranken. Die wichtigsten Auslöser dingfest zu machen, sei Voraussetzung, um geeignete Vorsorgemaßnahmen zu entwickeln, betont Prof. Dr. Johannes Geier vom Informationsverbund Dermatologischer Kliniken (IVDK) Göttingen. So ist beispielsweise ein bekanntes Hautproblem bei Maurern das sogenannte „Zement-Ekzem“. Hautirritationen durch Zement kennt auch so mancher, der selbst den Estrich am eigenen Bau aufbringt und es mit der Schutzausrüstung nicht so genau nimmt.

Bei wiederholtem Kontakt kann sich im Laufe der Jahre eine allergische Erkrankung entwickeln. Seit Chromat als verantwortlicher allergener Inhaltsstoff identifiziert wurde und nur noch niedrige Konzentrationen in Zement zulässig sind, ging die Zahl an Neusensibilisierungen in Bauberufen drastisch zurück, berichtet Geier. Sorge bereiten heute dagegen Epoxidharze, die in Fliesenklebern, Spachtelmassen oder Verputzmaterialien enthalten sind. Das Harz, aber auch beigemischte Härter und Verdünner, können bei Hautkontakt zu einer Sensibilisierung führen. Werden die Baumaterialien wiederholt verwendet, kann sich nicht nur ein allergisches Handekzem entwickeln. Dämpfe können auch allergische Reaktionen im Gesicht auslösen. Epoxidharze sind ebenfalls in zahlreichen Produkten im Heimwerkermarkt enthalten, warnt der Dermatologe und empfiehlt, bei der Verarbeitung unbedingt nitrilbeschichtete Schutzhandschuhe zu tragen. Zunehmend zum Problem für Verbraucher wird das Konservierungsmittel Methylisothiazolinon. Nicht nur bei Malern und Lackierern werden immer häufiger Kontaktallergien auf diese Substanz beobachtet, die sich vor allem an den Händen und im Gesicht bemerkbar macht. Besonders fatal: Zahlreiche Kosmetika und Körperpflegemittel enthalten das Konservierungsmittel ebenfalls und können bei einer Sensibilisierung allergische Reaktionen auslösen. Betroffene sollten die auf der Produktverpackung deklarierten Inhaltsstoffe sorgfältig prüfen, rät Geier. Auch in der Krankenpflege hat sich das Allergiespektrum gewandelt. Durch den zunehmenden Einsatz Latex-freier Produkte sei die Neuerkrankungsrate an Latexallergien rückläufig. Neuerdings werden jedoch Allergien auf Medikamente beobachtet, die für Patienten oder Angehörige mit dem Mörser pulverisiert und an die Hände oder über die Raumluft in die Augenregion gelangen.

Der Göttinger Allergen-Experte rät, entzündliche, juckende Hautrötungen oder Bläschen frühzeitig beim Hautarzt abklären zu lassen. Wird die Haut weiterhin den schädlichen Substanzen ausgesetzt, schreitet das Kontaktekzem weiter fort und bereitet zunehmend Beschwerden. Die Auslöser einer Kontaktallergie ausfindig zu machen, erfordere oft geradezu detektivischen Spürsinn. Über die üblichen Standardtestungen hinaus sei es häufig erforderlich, weitere verdächtige Substanzen zu überprüfen, mit denen der Patient viel in Berührung kommt. Prof. Geier rät, solche verdächtig erscheinenden Substanzen zum Hautarztbesuch mitzubringen. Identifizierte Allergene müssen im beruflichen wie privaten Alltag unbedingt gemieden werden, betont der Experte. Eine Sensibilisierung bleibe lebenslang bestehen. Akute Beschwerden können mit Medikamenten behandelt werden. Eine Hyposensibilisierungstherapie wie bei der Pollenallergie steht für Kontaktallergien jedoch nicht zur Verfügung. Einen Verdacht auf eine beruflich bedingte Kontaktallergie wird der Hautarzt – mit Einverständnis des Patienten - der Berufsgenossenschaft melden. Betroffene fürchten oft, dass dies ihren Arbeitsplatz gefährden könnte – doch das Gegenteil sei der Fall, beruhigt Geier: Die Berufsgenossenschaft wird dem Dermatologen einen Behandlungsauftrag erteilen, der viele Vorteile mit sich bringt. Im Rahmen des sogenannten Hautarztverfahrens werden auch die Kosten für bestimmte Therapiemaßnahmen oder Hautschutzcremes getragen, die in den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten sind. Darüber hinaus bieten die Berufsgenossenschaften Beratungen zum richtigen Hautschutz für Betroffene an oder unterstützen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. Ziel sei stets, hautgesund im Job zu bleiben, erläutert Prof. Geier. Hintergrund Im Informationsverbund Dermatologischer Kliniken (IVDK) kooperieren 56 Hautkliniken aus Deutschland, Österreich und der Schweiz mit dem Ziel, die Prävention von Kontaktallergien zu verbessern. Das Projekt erfasst jährlich die Daten von rund 12.000 Patienten mit Verdacht auf eine allergische Kontaktdermatitis und analysiert diese in der Zentrale an der Universität Göttingen. Weitere Informationen: www.ivdk.org

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