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Anerkennung von Hautkrebs als Berufskrankheit verbessert die Patientenversorgung
10. März 2015 - Dr. Uwe Schwichtenberg
Ab Januar 2015 gilt Hautkrebs offiziell als Berufskrankheit. Darüber informierten Experten anlässlich der Aktionswoche "Haut und Job", die vom 3. bis zum 7. November 2014 in Berlin stattfand. Anerkannt werden bestimmte Formen des Hellen Hautkrebs. Dies sind sogenannte aktinische Keratosen, die eine Frühform des Plattenepithelkarzinoms darstellen, sowie das Plattenepithelkarzinom selbst.
Mit der Anerkennung dieser neuen Berufskrankheit verbessert sich nun vor allem die Patientenversorgung. Diese kommt Menschen zugute, die einer Arbeit im Freien nachgehen, beispielsweise Landwirten, Bauarbeitern oder Dachdeckern. Denn bei Freiluftarbeitern ist die Wahrscheinlichkeit, Hautkrebs zu entwickeln, berufsbedingt höher als bei Menschen, die in geschlossenen Räumen tätig sind. Aufgrund der oft jahrzehntelangen Latenzzeit sind häufig Rentner von Hellem Hautkrebs betroffen, für die die gesetzliche Unfallversicherung voll eintritt.
Die Einführung dieser neuen Berufskrankheit hat weit reichende Folgen. Sie bedeutet umfangreiche medizinische und gegebenenfalls auch zusätzliche Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Zudem werden sich die ambulante und stationäre dermatologische Versorgung sowie die Nachsorge für die Patienten verbessern.
Trotz aller Optimierungen gilt jedoch weiterhin: Vorsorge ist die beste Medizin. So sollte zukünftig in die Einführung moderner vorbeugender Maßnahmen am Arbeitsplatz investiert werden, um Hautkrebs gar nicht erst entstehen zu lassen.
Quelle: Kompakt Dermatologie und Allergologie Dezember 2014